Winterdienst und Schneeräumung

Wir lassen Sie nicht im „Kalten“ stehen!

Wir bieten Ihnen einen kompetenten Winterdienst rund um die Uhr an. Mit unseren leistungsfähigen Fahrzeugen und Maschinen richten wir uns nach Ihren Vorstellungen. Damit Ihre Liegenschaft auch im Winter ungehindert zugänglich ist.

Unser Dienstleistungsangebot umfasst:

  • Schneeräumung ganzer Quartiere und Liegenschaften
  • Unterhalt von Quartier- und Zufahrtstrassen
  • Unterhalt von Garageneinfahrten, Treppen und Hausplätzen
  • Streuen von Salz oder Splitt
  • Dachflächen frei räumen und Eiszapfen entfernen
  • Handräumung von Balkonen, Terrassen und Eingängen
  • Wochenend- und Frühschichten-Pikett

 

Die Kosten für unseren Winterdienst
Die Kosten können Pauschal für den ganzen Winter, pro Einsatz oder pro Stunde vereinbart werden. Für eine unverbindliche Offerte rufen Sie uns einfach an! Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, so dass Ihre Bedürfnisse optimal erfüllt werden.


Nützliche Informationen über die Pflichten des Eigentümers

Der Schneeräumungsdienst auf öffentlichem Grund ist grundsätzlich Sache von Gemeinden und Kantonen. Für Privatgrundstücke ist der private Eigentümer zuständig. Der Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden. Um die Schneeräumung muss der Eigentümer besorgt sein. Gemäss Obligationenrecht haftet der Grundeigentümer für Schäden mangels Unterhalt, zum Beispiel Ausrutschen auf eisigen Treppen, Wegen, Zugangswegen und für herunterfallende Eiszapfen. Bei Mietobjekten muss der Vermieter für die Schneeräumung besorgt sein inkl. aller Besucherparkplätze. Eine Ausnahme bilden vermietete Parkplätze, sie müssen vom Mieter geräumt werden. Die Pflicht den Schnee zu räumen besteht in der Regel während des Tages. Von Grundeigentümer oder Vermieter aus darf jedoch vorausgesetzt werden, dass sich Personen, die sich auf dem Grundstück bewegen, den Winterverhältnissen anpassen und die geforderte Vorsicht walten lassen.